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   OLG Stuttgart, 23.11.2020 - 8 W 359/20   

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https://dejure.org/2020,43802
OLG Stuttgart, 23.11.2020 - 8 W 359/20 (https://dejure.org/2020,43802)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.11.2020 - 8 W 359/20 (https://dejure.org/2020,43802)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. November 2020 - 8 W 359/20 (https://dejure.org/2020,43802)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Testamentsauslegung: Ein Bruder ist nicht immer ein Verwandter

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auslegung eines privatschriftlichen Testaments bei Ausschluss aller Verwandten von ...

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit des Ausschlusses von Verwandten durch Negativtestament

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Testamentsauslegung kann - trotz klarer Worte - entgegen dem Wortlaut erfolgen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kommt es bei der Auslegung von Testamenten nur auf den Wortlaut an?

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Auslegung eines Negativtestaments

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.12.1982 - IVa ZR 94/81

    Testamentsauslegung bei Hoferbenbestimmung.

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.11.2020 - 8 W 359/20
    Jedoch setzt auch ein scheinbar klarer und eindeutiger Wille der Auslegung keine Grenzen (BGH, Urteil vom 08. Dezember 1982 - IVa ZR 94/81 -, BGHZ 86, 41-51, Rn. 16).

    Nur wenn sich auch hierzu außerhalb der Urkunde liegende Umstände im Erbscheinverfahren nicht weiter ermitteln lassen oder ermittelte Umstände im Testament nicht einmal andeutungsweise zum Ausdruck kommen, muss sich das Nachlassgericht auf eine Ausdeutung des Wortlauts beschränken (BGH, Urteil vom 08. Dezember 1982 - IVa ZR 94/81 -, BGHZ 86, 41-51, Rn. 16), eine Auslegung, die dem Testament einen Inhalt gibt, der sich aus dem Wortlaut nicht entnehmen lässt und der auch nicht auf die Feststellung anderer Anhaltspunkte für den im Testament zum Ausdruck kommenden Erblasserwillen gestützt werden kann, ist nicht möglich (Leipold a.a.O., Rn. 363).

  • BGH, 24.06.2009 - IV ZR 202/07

    Rechtsnatur einer letztwilligen Verfügung mit der Auflage des Erwerbs der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.11.2020 - 8 W 359/20
    Hierzu gehören unter anderem die Vermögens- und Familienverhältnisse des Erblassers, seine Beziehungen zu den Bedachten und seine Zielvorstellungen; auch können weitere Schriftstücke des Erblassers oder die Auffassung der Beteiligten nach dem Erbfall von dem Inhalt des Testaments Anhaltspunkte für den Willen des Erblassers geben (BGH, Urteil vom 24. Juni 2009 - IV ZR 202/07 -, Rn. 25, juris).
  • BGH, 07.10.1992 - IV ZR 160/91

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.11.2020 - 8 W 359/20
    Gerade deshalb ordnet § 133 BGB an, den Wortsinn der benutzten Ausdrücke unter Heranziehung aller Umstände zu "hinterfragen" (BGH, Urteil vom 07. Oktober 1992 - IV ZR 160/91 -, Rn. 10, juris; Urteil vom 28. Januar 1987 - IVa ZR 191/85 -, Rn. 17, juris).
  • BGH, 23.02.1956 - II ZR 207/54

    Anforderungen an die Auslegung eines Vertrages; Auslegung nach dem Sinn und

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.11.2020 - 8 W 359/20
    Wer einen bestimmten aus Umständen außerhalb der Urkunde abgeleiteten Willen des Erblassers behauptet, trägt hierfür die Darlegungs- und Feststellungslast (BGH, Urteil vom 18. Januar 1978 - IV ZR 181/76 -, Rn. 16, juris; Urteil vom 23. Februar 1956 - II ZR 207/54; Linnartz in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 2084 BGB [Stand: 18.09.2020], Rn. 104).
  • BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85

    Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.11.2020 - 8 W 359/20
    Gerade deshalb ordnet § 133 BGB an, den Wortsinn der benutzten Ausdrücke unter Heranziehung aller Umstände zu "hinterfragen" (BGH, Urteil vom 07. Oktober 1992 - IV ZR 160/91 -, Rn. 10, juris; Urteil vom 28. Januar 1987 - IVa ZR 191/85 -, Rn. 17, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2011 - 4 A 812/09

    Verpflichtung eines Rechtsanwalts zur Anzeige seiner Tätigkeit als Berufsbetreuer

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.11.2020 - 8 W 359/20
    Der Wille zum umfassenden Ausschluss des Verwandtenerbrechts muss daher anhand der letztwilligen Verfügung feststellbar sein und darf nicht vorschnell angenommen werden (OLG Hamm FamRZ 2012, 1091).
  • BayObLG, 05.02.1997 - 1Z BR 180/95

    Erbscheineinziehung bei behaupteter Auslegungsalternative - Auslegung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.11.2020 - 8 W 359/20
    Da es um die Ermittlung des erklärten Willens geht, bildet der Wortlaut des Testaments den Ausgangspunkt der Auslegung (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 05. Februar 1997 - 1Z BR 180/95 -, Rn. 39, juris; Linnartz in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 2084 BGB [Stand: 18.09.2020], Rn. 7; Leipold, Erbrecht, 21. Auflage, Rn. 363).
  • BGH, 18.01.1978 - IV ZR 181/76

    Bestimmung des im Rahmen einer Vermächtnisforderung zu berücksichtigenden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.11.2020 - 8 W 359/20
    Wer einen bestimmten aus Umständen außerhalb der Urkunde abgeleiteten Willen des Erblassers behauptet, trägt hierfür die Darlegungs- und Feststellungslast (BGH, Urteil vom 18. Januar 1978 - IV ZR 181/76 -, Rn. 16, juris; Urteil vom 23. Februar 1956 - II ZR 207/54; Linnartz in: Herberger/Martinek/Rüßmann/Weth/Würdinger, jurisPK-BGB, 9. Aufl., § 2084 BGB [Stand: 18.09.2020], Rn. 104).
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